Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die Datenschutzbehörde verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Bildmarke der Datenschutzbehörde
Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken
Die Datenschutzbehörde bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der Datenschutzbehörde folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
- Postalische Zusendung an die Datenschutzbehörde oder persönliche Abgabe bei der Datenschutzbehörde
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse dsb@dsb.gv.at
Die Post-Adresse der Datenschutzbehörde lautet:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Die Datenschutzbehörde prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der Datenschutzbehörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Datenschutzbehörde nicht verifiziert werden."