Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die Datenschutzbehörde verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Amtssignatur Bildmarke Datenschutzbehörde

Bildmarke der Datenschutzbehörde

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken

Die Datenschutzbehörde bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der Datenschutzbehörde folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:

  • Postalische Zusendung an die Datenschutzbehörde oder persönliche Abgabe bei der Datenschutzbehörde
  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse dsb@dsb.gv.at

Die Post-Adresse der Datenschutzbehörde lautet:

Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien

Die Datenschutzbehörde prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der Datenschutzbehörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Datenschutzbehörde nicht verifiziert werden."