FAQs
Besondere Datenkategorien
Besondere Datenkategorien
Art. 9 DSGVO regelt die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (früher sogenannte "sensible Daten").
Dabei handelt es sich um Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.
Die Verarbeitung dieser besonders schutzwürdigen Daten ist grundsätzlich verboten, da im Zusammenhang mit ihrer Verarbeitung erhebliche Risiken für die Rechte und Freiheiten von Personen bestehen können.
Ausnahmen dieses Verarbeitungsverbotes finden sich in Art. 9 Abs. 2 DSGVO.
So gilt dieses Verarbeitungsverbot etwa nicht, wenn die betroffene Person in die Verarbeitung solcher Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt hat oder die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.