Informationsfreiheitsgesetz
Mitteilung zum Informationsfreiheitsgesetz
Das Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) wird überwiegend mit 1. September 2025 in Kraft treten. Die Datenschutzbehörde informiert darüber, dass der Prozess zur Erstellung eines Leitfadens für informationspflichtige Organe und Einrichtungen iSd. § 15 Abs. 1 IFG bereits eingeleitet wurde, sodass Anfang 2025 ein erster Entwurf verfügbar ist, der zur Begutachtung versendet wird. Individuelle Anfragen vor diesem Zeitpunkt kann die Datenschutzbehörde nicht beantworten.