Dokumente

Formulare, Muster, Berichte, Stellungnahmen auf einen Blick

Formulare

Die hier angebotenen Formulare sind nicht verbindlich, aber hilfreich. Bitte informieren Sie sich zuerst über Ihre Rechte bevor Sie ein Formular auswählen.

Die Formulare können händisch oder elektronisch signiert werden. Für die elektronische Signatur benötigen Sie die Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur.

Formulare für Anträge:

Diese Formulare sind für Anträge, um Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auszuüben. Diese Formulare werden nicht an die Datenschutzbehörde geschickt, sondern an den Verantwortlichen.

Diese Formulare sind für Anträge an Verantwortliche nach dem 3. Hauptstück des DSG (Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Sicherheitspolizei einschließlich des polizeilichen Staatsschutzes, des militärischen Eigenschutzes, der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, der Strafvollstreckung und des Maßnahmenvollzugs), also insbesondere die Polizei:

Formulare für Datenschutzbeschwerden:

Für die Eingabe von Beschwerden können Sie das Onlineformular der Datenschutzbehörde verwenden.

Die Verwendung des Onlineformulars ist nicht verpflichtend. Eingaben an die Datenschutzbehörde können auch weiterhin über andere Kanäle eingebracht werden (zum Beispiel postalisch oder per E-mail).

Formulare für E-Government:

Beachten Sie bitte den Hinweis zur Stammzahlenregisterbehörde.

Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten:

Dieses Formular dient zur Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (eines "Data Breach") durch den Verantwortlichen selbst. Das Formular ist nicht für Beschwerden geeignet.

Muster

Die hier angebotenen Muster sind nicht verbindlich, jedoch hilfreich. Bitte informieren Sie sich vorab über den Inhalt, bevor Sie die Muster verwenden. 

Antrag auf Akkreditierung als Zertifizierungsstelle

Die Datenschutzbehörde stellt einen unverbindlichen Musterantrag zur Verfügung, der im Rahmen eines Antrags auf Akkreditierung als Zertifizierungsstelle gemäß Art. 43 Abs. 1 DSGVO verwendet werden kann.

Der Musterantrag kann hier heruntergeladen werden.

Standardvertragsklauseln für die Zwecke nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO

Nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO darf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragsverarbeiter nur auf der Grundlage eines Vertrages oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erfolgen, der bzw. das den Auftragsverarbeiter in Bezug auf den Verantwortlichen bindet und in dem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festgelegt sind. Im Vertrag müssen insbesondere die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 lit. a bis h DSGVO geregelt werden.

Nachstehend finden Sie ein - von der Dänischen Aufsichtsbehörde erstelltes und vom Europäischen Datenschutzausschuss angenommenes - Muster von Standardvertragsklausen für den oben beschriebenen Zweck.

Standardvertragsklauseln für die Zwecke nach Art. 28 Absatz 3 der Verordnung 2016/679 (DSGVO) (Word, 97 KB)

Gesetze/Verordnungen

Alle nationalen Gesetze und Verordnungen sowie die Entscheidungen der Datenschutzbehörde sind im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar.

EU-Verordnungen:

Datenschutzberichte

Berichte:

Stellungnahmen

Alle Stellungnahmen der Datenschutzbehörde finden Sie auf der Website des Österreichischen Parlaments: Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen.

Leitlinien zur Datenschutz-Grundverordnung