Zollinformationssystem (ZIS) der Europäischen Union
Auf der Basis der Verordnung (EG) 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und Agrarregelung vom 13. März 1997 (ABl. L 82 vom 22. März 1997, S. 1) sowie des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 des Vertrages über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich vom 26. Juli 1995 (ABl. C 316 vom 27. November 1995, S. 34) wurde ein gemeinsames Zollinformationssystem (ZIS) eingerichtet. Dieses erlaubt es, sowohl in einer Datenbank für den Bereich der gemeinschaftsrechtlichen Zuständigkeiten wie auch in einer Datenbank, die den nicht harmonisierten Bereiche betrifft, Daten über Waren oder Transportmittel sowie über natürliche und juristische Personen zu speichern, für die es tatsächliche Anhaltspunkte gibt, dass sie im Zusammenhang mit Handlungen stehen, die der Zoll- oder der Agrarregelung zuwiderlaufen. Das ZIS ist als Ausschreibungsdatei im Rahmen der Betrugsbekämpfung konstruiert und ermöglicht es jenem Mitgliedstaat, der die Daten in das System eingegeben hat, einen ZIS-Partner in einem anderen Mitgliedstaat um die Durchführung u.a. gezielter Kontrollen zu ersuchen:
Um eine adäquate datenschutzrechtliche Kontrolle zu gewährleisten, wurde durch das vorstehend zitierte Übereinkommen vom 26. Juli 1995 eine gemeinsame Aufsichtsbehörde (Gemeinsame Kontrollinstanz für das ZIS) eingerichtet, für die jedes EU-Mitgliedsland zwei Vertreter namhaft macht, die von der jeweiligen nationalen unabhängigen Datenschutzbehörde nominiert werden. Österreich hat seit der Aufnahme der Aktivität der ZIS-GKI im Jahre 2002 aktiv an deren Arbeiten teilgenommen. Sitzungen fanden bisher im Rhythmus von etwa 4 bis 6 Monaten statt.