Verordnungen in Österreich

Verordnungen zum Datenschutzrecht in Österreich

Verordnung der Datenschutzbehörde über die Anforderungen an die Akkreditierung einer Zertifizierungsstelle (Zertifizierungsstellen-Akkreditierungs-Verordnung – ZeStAkk-V)

Die Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Akkreditierung von Stellen, welche Zertifizierungen gemäß Art. 42 DSGVO erteilen (Zertifizierungsstellen).

Verordnung der Datenschutzbehörde über die Anforderungen an eine Stelle für die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln (Überwachungsstellenakkreditierungs-Verordnung – ÜstAkk-V)

Die Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Akkreditierung von Stellen, welche die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO durchführen können (Überwachungsstellen)

Datenschutz-Folgenabschätzung-Ausnahmenverordnung (DSFA-AV)

Die Datenschutz-Folgenabschätzung-Ausnahmenverordnung (DSFA-AV) ist eine Liste der Arten von Verarbeitungsvorgängen für die keine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (Art. 35 Abs. 5 DSGVO).

Verordnung der Datenschutzbehörde über Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist (DSFA-V)

Die Verordnung über Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich ist (DSFA-V), ist eine Liste der Arten von Verarbeitungsvorgängen für die jedenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (Art. 35 Abs. 4 DSGVO).

 

Die folgenden Verordnungen sind mit Ablauf des 24. Mai 2018 gemäß § 70 Abs. 8 DSG außer Kraft getreten:

  • Standard- und Muster-Verordnung 2004 (StMV 2004), BGBl. II Nr. 312/2004,
  • Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012 (DVRV 2012), BGBl. II Nr. 257/2012, und die
  • Datenschutzangemessenheits-Verordnung (DSAV), BGBl. II Nr. 521/1999.