Die Rechte der betroffenen Personen im VIS
Jede Person hat das Recht, über die zu ihrer Person im VIS gespeicherten Daten (personenbezogene Daten) Auskunft zu verlangen und auf ihre Person bezogene, sachlich unrichtige Daten berichtigen oder unrechtmäßig gespeicherte personenbezogene Daten löschen zu lassen.
Der Antrag ist an das Bundesministerium für Inneres zu richten:
An das
Bundesministerium für Inneres (BMI)
Abteilung V/7
Minoritenplatz 9
1010 Wien
Österreich
E-Mail: post@bmi.gv.at
Bitte beachten: Wenn der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag auf Auskunft stellt, so kann er zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind. Falls Sie nicht sicher sind, dass das Bundesministerium für Inneres Sie eindeutig identifizieren kann, wird empfohlen, dem Auskunftsbegehren eine Kopie eines Lichtbildausweises anzuschließen.
Weitere Informationen über die Bearbeitung von Anträgen durch das Bundesministerium für Inneres finden Sie auf der Website des Bundesministeriums (www.bmi.gv.at).
Hinsichtlich des Rechts auf Berichtigung und Löschung wird die betroffene Person so schnell wie möglich davon in Kenntnis gesetzt, welche Maßnahmen zur Wahrung ihres Rechts getroffen wurden
Wird die Auskunft nicht oder nicht vollständig erteilt (die gesetzliche Frist dazu beträgt maximal 3 Monate), kann der Auskunftswerber eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde gemäß § 24 Datenschutzgesetz erheben. Ein entsprechendes Formular wird auf der Website der Datenschutzbehörde bereitgestellt (siehe unten). Gleiches gilt für die nicht beziehungsweise nicht ausreichend erfolgte Berichtigung oder Löschung von Daten im VIS. Schadenersatzansprüche sind allerdings gerichtlich geltend zu machen.