Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde
Informationsfreiheitsgesetz – IFG: DSB veröffentlicht ihren Leitfaden, ihr Rundschreiben und FAQs
Das Informationsfreiheitsgesetz - IFG, BGBl. I Nr. 5/2024, tritt überwiegend mit 1. September 2025 in Kraft.
Gemäß § 15 Abs. 1 IFG „berät und unterstützt die Datenschutzbehörde die informationspflichtigen Organe bzw. Einrichtungen durch die Bereitstellung von Leitfäden und Angebote zur Fortbildung in datenschutzrechtlichen Belangen der Vollziehung der Informationsfreiheit.“
Die Datenschutzbehörde hat nun die Erstversion des Leitfadens gemäß § 15 Abs. 1 IFG mit Rundschreiben vom 27.06.2025 an die darin genannten Empfänger übermittelt und auf ihrer Website veröffentlicht.
IFG-Leitfaden - Stand: 30.06.2025 »
Rundschreiben der DSB vom 27.06.2025 »
Gemäß § 15 Abs. 2 IFG ist die Datenschutzbehörde verpflichtet, die Anwendung des IFG begleitend zu evaluieren. Für diese Evaluierung ist die Datenschutzbehörde naturgemäß auf Daten angewiesen, die von den informationspflichtigen Stellen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Derzeit arbeitet die Datenschutzbehörde an der Ausgestaltung dieses Evaluierungsprozesses. Über die konkreten Anforderungen und den Umfang der zu dokumentierenden Informationen werden wir Sie im Rahmen eines weiteren Rundschreibens rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des IFG – jedenfalls im August 2025 – informieren. Schon jetzt kann festgehalten werden, dass die Einmeldung der Daten durch sämtliche informationspflichtigen Stellen jährlich jeweils zu Beginn des Folgejahres mit Stichtag 31. Dezember über das Portal Justiz-Online https://justizonline.gv.at/jop/web/home erfolgen wird, erstmalig somit mit Beginn 2026 für den Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2025.“
Ebenso finden Sie unter dem Reiter "Informationsfreiheitsgesetz" Fragen und Antworten zum Thema Datenschutz & Informationsfreiheit.