Datenschutzberichte

Die Datenschutzbehörde hat gemäß § 23 Datenschutzgesetz (DSG) bis zum 31. März eines jeden Jahres einen Art. 59 DSGVO entsprechenden Tätigkeitsbericht („Datenschutzbericht“) zu erstellen und der:dem Bundesminister:in für Justiz vorzulegen sowie in weiterer Folge zu veröffentlichen.

Datenschutzbericht 2023 »

Archiv älterer Datenschutzberichte

Top