Rechte der betroffenen Personen im SIS

Jede Person hat das Recht, über die zu ihrer Person im SIS gespeicherten Daten (personenbezogene Daten) Auskunft zu verlangen und auf ihre Person bezogene, sachlich unrichtige Daten berichtigen oder unrechtmäßig gespeicherte personenbezogene Daten löschen zu lassen.

Der Antrag ist an das SIRENE-Büro zu richten:

An das

Bundesministerium für Inneres
Bundeskriminalamt, Sirene Österreich
Josef Holaubek Platz 1
A-1090 Wien
Republik Österreich
E-Mail: bundeskriminalamt@bmi.gv.at

Bitte beachten: Wenn die:der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag auf Auskunft stellt, hat, so kann sie:er zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind. Falls Sie nicht sicher sind, dass das SIRENE-Büro Sie eindeutig identifizieren kann, wird empfohlen, dem Auskunftsbegehren eine Kopie eines Lichtbildausweises anzuschließen.

Weitere Informationen über die Bearbeitung von Anträgen durch das Bundesministerium für Inneres finden Sie auf der Website des Bundesministeriums (BMI).
Website des BMI »

Die Auskunftserteilung an die betroffene Person hat zu unterbleiben, wenn dies zur Durchführung einer Aufgabe im Zusammenhang mit einer Ausschreibung oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter unerlässlich ist.

Hinsichtlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ist die betroffene Person so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb der in Artikel 12 Absatz 3 der DSGVO genannten Frist (maximal 3 Monate) zu informieren, welche Maßnahmen zur Wahrung ihrer Rechte getroffen wurden.

Entsprechende Antragsformulare betreffend das Recht auf Auskunft, Löschung und Berichtigung finden sie weiter unten unter dem Punkt „Formulare“.

Wird dem Antrag nicht oder nicht vollständig innerhalb der vorgesehenen Frist entsprochen, kann die betroffene Person eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde erheben. Schadenersatzansprüche sind allerdings gerichtlich geltend zu machen.

Information der Datenschutzbehörde zu Löschanträgen von SIS-Ausschreibungen

Die Datenschutzbehörde erhält derzeit zahlreiche Beschwerden im Zusammenhang mit der Löschung von SIS-Ausschreibungen nach negativen Asylentscheidungen.

Diese Fälle betreffen in der Regel Drittstaatsangehörige, die in Österreich einen negativen Asylbescheid erhalten haben. Da diese weder freiwillig aus dem Schengenraum ausgereist sind noch die österreichischen Behörden über ihre Ausreise informiert haben, wurde eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) vorgenommen.

In der Folge beantragen die Drittstaatsangehörigen häufig die Löschung ihrer SIS-Einträge mit der Begründung, sie würden in anderen europäischen Staaten – insbesondere in Südeuropa – wohnen und arbeiten.

Die Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2018/1860 über die Nutzung des SIS zur Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger ein spezielles Konsultationsverfahren einzuhalten ist, wenn ein Aufenthaltsrecht möglicherweise von einem anderen Mitgliedstaat gewährt oder in Aussicht gestellt wurde.

In solchen Fällen muss jener Mitgliedstaat, der eine Aufenthaltserlaubnis erwägt, eine Konsultation mit dem Mitgliedstaat aufnehmen, der die Ausschreibung veranlasst hat – in diesem Fall Österreich.

Daher wird Drittstaatsangehörigen dringend empfohlen, sich an die zuständige Einwanderungsbehörde jenes Schengenstaates zu wenden, in dem sie sich derzeit aufhalten, und diese zu ersuchen, mit der österreichischen Behörde (BFA) Kontakt aufzunehmen, um die mögliche Löschung der SIS-Ausschreibung abzuklären. Bitte beachten Sie, dass ohne eine solche Konsultation, wie sie in Artikel 9 der SIS-Rückkehrverordnung vorgesehen ist, Löschanträge nicht erfolgreich sind. Diesbezügliche Beschwerden werden von der Datenschutzbehörde aus den oben genannten Gründen abgewiesen, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Die Datenschutzbehörde stellt ein eigenes Muster für einen Antrag auf Löschung von SIS-Ausschreibungen zur Verfügung, die im Zusammenhang mit Rückkehrentscheidungen eingetragen wurden. Dieses Muster ist hier verfügbar.

Formulare

Formular zur Auskunft aus dem Schengener Informationssystem »

Formular zur Löschung aus dem Schengener Informationssystem »

Formular zur Berichtigung aus dem Schengener Informationssystem »

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