Aufgaben & Tätigkeiten
Die Datenschutzbehörde ist die für die Durchsetzung des Datenschutzes in Österreich zuständige Aufsichtsbehörde, sofern ab 1. Jänner 2025 keine Zuständigkeit des Parlamentarischen Datenschutzkomitees gemäß §§ 35a ff DSG gegeben sein wird.
Datenschutzgesetz (DSG) »
Zu den Hauptaufgaben der Datenschutzbehörde gemäß Art. 57 DSGVO zählen insbesondere das Führen von Beschwerdeverfahren gemäß Art. 77 DSGVO, von amtswegigen Prüfverfahren („Datenschutzüberprüfungen“), von Verwaltungsstrafverfahren gemäß Art. 83 DSGVO sowie von Verfahren im Zusammenhang mit der Meldung einer Datenschutzverletzung gemäß Art. 33 DSGVO („Sicherheitsverletzungsverfahren“ oder „Data Breach-Verfahren“).
Darüber hinaus hat die Behörde weitere Verfahren zu führen: u.a. Genehmigungen von Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO bzw. Überprüfung deren Einhaltung gemäß Art. 41 DSGVO, Akkreditierungen von Zertifizierungsstellen gemäß Art. 43 DSGVO sowie Genehmigungen gemäß § 7 DSG im Zusammenhang mit Archiv- und Forschungszwecken.
Auch gibt die Datenschutzbehörde regelmäßig Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzesbegutachtungsverfahren ab.