Rechtsauskünfte

Bitte beachten Sie!

Lesen Sie sich bitte zunächst die umfangreichen Informationen zu verschiedensten datenschutzrechtlich relevanten Themen unter „Fragen und Antworten (FAQs)“ durch. Mithilfe der dortigen Informationen kann Ihre Frage möglicherweise rasch im Vorfeld geklärt werden.

Hier gelangen Sie zu den Fragen & Antworten:

FAQs »

Sie haben eine datenschutzrechtliche Frage oder suchen Rechtsberatung durch die Datenschutzbehörde?

Im Gegensatz zu Rechtsanwält:innen, den Kammern (z.B. Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer) oder einer entsprechenden sonstigen Berufsvertretung ist die Datenschutzbehörde keine individuelle Beratungseinrichtung, sondern hat die gesetzlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. des Datenschutzgesetzes (DSG) zu vollziehen.

Es wird daher um Verständnis ersucht, dass im Rahmen einer Anfrage grundsätzlich keine rechtlichen Beurteilungen zur Rechtmäßigkeit einer bestimmten Datenverwendung, zur Anwendung und Auslegung der DSGVO, des DSG oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bzw. keine inhaltlichen Beratungsleistungen vorgenommen werden können.

Jede diesbezügliche Antwort würde ein entsprechendes, vom Gesetz vorgesehenes Verfahren bzw. etwaige Entscheidungen der Datenschutzbehörde, des Bundesverwaltungsgerichtes oder der ordentlichen Gerichte vorwegnehmen.

Eine allgemeine rechtliche Beurteilung kann schon deshalb nicht vorgenommen werden, da jeder Fall den konkreten Umständen entsprechend unterschiedlich gelagert sein kann (Zwecke einer Datenverwendung, tatsächliche Verwendung der Daten, unterschiedliche Rahmenbedingungen, Rechtsvorschriften etc.).

Die Datenschutzbehörde ist gemäß Art. 57 Abs. 1 lit. e DSGVO lediglich verpflichtet, auf Anfrage einer betroffenen Person Informationen über die Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte aufgrund der DSGVO zur Verfügung zu stellen, sie gibt jedoch keinerlei inhaltliche Auskünfte.

Die Datenschutzbehörde erteilt nur Auskünfte zu Verfahren vor der Datenschutzbehörde.

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