Was ist Datenschutz?

Datenschutz bezeichnet den Schutz von Informationen über einen selbst, nämlich der sog. personenbezogenen Daten. Damit verbunden ist das Recht, selbst zu entscheiden, wer wann welche dieser Daten verarbeiten darf.

Unter personenbezogenen Daten sind alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen (Art. 4 Z 1 DSGVO). Das heißt, unter personenbezogenen Daten fallen grundsätzlich alle Informationen, die einer konkreten Person zugeordnet werden können, wie beispielsweise Name, Geburtsdatum oder Adresse, aber auch die E-Mail-Adresse oder die IP-Adresse des Computers.

Besonders schützenswert sind dabei Informationen über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, sowie genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung (Art. 9 DSGVO).

Das Recht auf Datenschutz ist ein Grundrecht, welches in Österreich durch die Datenschutzgrundverordnung, das österreichischen Datenschutzgesetz (insbesondere § 1 DSG – Recht auf Geheimhaltung) sowie die Grundrechtecharta der Europäischen Union (Art. 8 EU-Grundrechtecharta) (verfassungs-)gesetzlich verankert ist.

Gemäß § 1 DSG genießen auch juristische Personen, das heißt etwa auch ein Unternehmen, Schutz ihrer Daten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach der DSGVO grundsätzlich verboten (sog. Verbotsprinzip). Das heißt, dass eine Verarbeitung von Daten einer Person nur dann erlaubt ist, wenn gewissen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Rechtsgrundlage dafür besteht (Art. 5, 6 und 9 DSGVO).

Zu diesen zählen etwa die Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Z 1, Art. 7 DSGVO), das Vorliegen eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO; bspw. die Verarbeitung von Adressdaten zur Zusendung einer Online-Bestellung), bestimmte gesetzliche Verpflichtungen (Art. 6 bs. 1 lit c DSGVO; Aufbewahrung und Dokumentation von Rechnungen und Geschäftsfällen auf Grund unternehmensrechtlicher Vorschriften) oder berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Schutz des Eigentums beim Betrieb einer Videoüberwachungsanlage).

Öffentliche Stellen wie Behörden dürfen nur auf Grund von Gesetzen tätig werden und daher auch nur auf dieser Grundlage personenbezogenen Daten verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 1 DSG).

Die DSGVO regelt zudem die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen, die diese gegen die verarbeitende Stelle (bspw. Behörde oder Unternehmen) geltend machen können. Betroffenenrechte sind die Rechte auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu sein.

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