Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

Der Europäische Datenschutzausschuss
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist ein durch die DSGVO eingerichtetes unabhängiges Gremium der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit und ersetzt die ehemalige Artikel-29-Datenschutzgruppe. Die Bestimmungen zum Ausschuss finden sich in Art. 68-76 DSGVO.

Der EDSA besteht aus den Leiter:innen der Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitliedstaaten samt Island, Liechtenstein und Norwegen) und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten. Er wird von einem auf fünf Jahre gewählten Vorsitz und zwei stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.

Dem EDSA sind umfangreiche Aufgaben zugewiesen, wie zum Beispiel:

  • Bereitstellung von Leitlinien, Empfehlungen und bewährten Verfahren

  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden

  • Abgabe von Stellungnahmen im Kohärenzverfahren und Erlass verbindlicher Beschlüsse im Streitbeilegungs- und Dringlichkeitsverfahren

  • Beratung der EU-Kommission in Fragen des Datenschutzes

  • Genehmigungen im Bereich der Zertifizierungen, Verhaltensregeln und des internationalen Datenverkehrs


Die vom EDSA veröffentlichten Leitlinien und Empfehlungen sind rechtlich nicht verbindlich, stellen jedoch die Mehrheitsmeinung der mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörden dar und werden bspw. auch vom Europäischen Gerichtshof in seinen Entscheidungen berücksichtigt.

Die Entscheidungsfindung im EDSA erfolgt im Rahmen von nichtöffentlichen Plenarsitzungen, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Die Protokolle der Plenarsitzungen werden auf der Website des EDSA veröffentlicht.

Der EDSA veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht seiner Tätigkeit. Der Bericht und weitere Informationen können auf der Website des EDSA abgerufen werden.

Website des Europäischen Datenschutzausschusses »
Leitlinien des EDSA (Deutsche Website) »
Leitlinien des EDSA (Englische Website) »
Liste der vom EDSA bestätigten Leitlinien der ehemaligen Art-29-Datenschutzgruppe »
Archiv der Leitlinien der ehemaligen Art-29-Datenschutzgruppe »

Auswahl Leitlinien

Recht auf Auskunft

Leitlinien 01/2022 zu den Rechten der betroffenen Person - Auskunftsrecht

Leitlinien 01/2022 »

Recht auf Löschung

Leitlinien 5/2019 zu den Kriterien des Rechts auf Vergessenwerden in Fällen in Bezug auf Suchmaschinen gemäß der DSGVO (Teil 1)

Leitlinien 5/2019 »

Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Data Breach)

Leitlinien 9/2022 für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der DSGVO

Leitlinien 9/2022 »

Videoüberwachung

Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte

Leitlinien 3/2019 »

Einwilligung

Leitlinien 05/2020 zur Einwilligung

Leitlinien 05/2020 »

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter

Leitlinien zu den Begriffen „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ in der DSGVO

Leitlinien 07/2020 »

Geldbußen nach der DSGVO

Leitlinien 04/2022 für die Berechnung von Geldbußen im Sinne der DSGVO

Leitlinien 04/2022 »

Online-Dienste/Plattformen

Leitlinien 2/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Online-Diensten für betroffene Personen

Leitlinien 2/2019 »

Social Media

Guidelines 03/2022 on deceptive design patterns in social media platform interfaces: how to recognise and avoid them

Leitlinien 03/2022 »

Leitlinien 8/2020 über die gezielte Ansprache von Nutzer:innen sozialer Medien

Leitlinien 8/2020 »

Vernetztes Fahren

Leitlinien 01/2020 zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit vernetzten Fahrzeugen und mobilitätsbezogenen Anwendungen

Leitlinien 01/2020 »

Virtuelle Sprachassistenten

Leitlinien 02/2021 zu virtuellen Sprachassistenten

Leitlinien 02/2021 »

Berechtigtes Interesse

Guidelines 1/2024 on processing of personal data based on Article 6(1)(f) GDPR

Leitlinien 01/2004 »

Top