Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde

Amtswegige Prüfverfahren gegen Landespolizeidirektionen eingeleitet

Die Datenschutzbehörde führt erneut Schwerpunktverfahren durch, in denen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter eines bestimmten Sektors einer vertieften Prüfung unterzogen werden.

Im Rahmen der Schwerpunktverfahren 2025 werden die jeweiligen Landespolizeidirektionen hinsichtlich der Einhaltung der DSGVO sowie des 3. Hauptstücks des DSG (in welchem die Richtlinie 2016/680 umgesetzt wurde) überprüft.

Die Verfahren beginnen mit der Aufforderung, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten vorzulegen sowie mit der Übermittlung eines Fragebogens, in welchem die Behörden aufgefordert werden, zu allgemeinen sowie sicherheitspolizeilich spezifischen Fragen Stellung zu nehmen. Im weiteren Verlauf sind zudem mündliche Verhandlungen sowie Vor-Ort-Prüfungen („Einschau“) möglich.

Ein besonderer Fokus der Prüfverfahren liegt auf der Umsetzung des Rechts auf Löschung sowie den Modalitäten zur Ausübung von Betroffenenrechten. Zu diesem Zweck haben die europäischen Datenschutzbehörden im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) einen spezifischen Fragebogen ausgearbeitet. Weitere Informationen zum CEF sind auf der Website des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) abrufbar.

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