Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde
Information zur Schwerpunktprüfung 2025
Im Jahr 2025 führte die Datenschutzbehörde amtswegige Schwerpunktprüfungen bei den jeweiligen Landespolizeidirektionen durch. Gegenstand dieser Prüfungen war die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des 3. Hauptstücks des Datenschutzgesetzes (DSG), in welchem die Richtlinie (EU) 2016/680 umgesetzt wurde.
Im Fokus der Prüfverfahren standen insbesondere die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten sowie die spezifischen datenschutzrechtlichen Anforderungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im polizeilichen Bereich gelten. Zusätzlich wurden im Rahmen des Coordinated Enforcement Frameworks (CEF) des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) das Recht auf Löschung und die damit im Zusammenhang stehenden Speicherfristen überprüft.
Die Prüfverfahren wurden nunmehr abgeschlossen. Aus Sicht der Datenschutzbehörde ergaben sich dabei keine Beanstandungen. Damit bestätigt sich, dass die Verantwortlichen im polizeilichen Bereich den Datenschutz ernst nehmen und in der Praxis wirksam umsetzen.
Die Datenschutzbehörde wird auch im Jahr 2026 amtswegige Schwerpunktprüfungen durchführen. Der Ablauf dieser Verfahren wird sich jedoch von den bisherigen Schwerpunktprüfungen unterscheiden. Detaillierte Informationen hierzu werden im nächsten Newsletter der Datenschutzbehörde bekanntgegeben.