Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde
Bescheid der Datenschutzbehörde zum Cookie-Banner von www.orf.at
Die Datenschutzbehörde hat eine (nicht rechtskräftige) Entscheidung zum Ersuchen um Einwilligung (Cookie-Banner) auf der Website des ORF www.orf.at erlassen.
Die ORF-Stiftung (samt Tochtergesellschaften) wurde nicht pseudonymisiert, da eine Entfernung aller grafischen Darstellungen (Screenshots), die zwingende Rückschlüsse auf ihre Identität als Beschwerdegegnerin ermöglichen, die Verständlichkeit der Entscheidung beeinträchtigen würde. Das ORF-Gesetz ist eine der zitierten Grundlagen der Entscheidung. Die Entscheidung wurde weiters am 31. Oktober 2024 von der beschwerdeführenden Partei und deren Vertretung unter Angabe der Parteien- und Parteienvertreternamen veröffentlicht, ist demnach bereits ohne Zutun der Datenschutzbehörde allgemein verfügbar. Das Geheimhaltungsinteresse der Beschwerdegegnerin, einer juristischen Person (durch Gesetz eingerichtete Stiftung öffentlichen Rechts), überwiegt daher nicht das öffentliche Interesse an der durch § 23 Abs. 2 DSG gebotenen Veröffentlichung dieser Entscheidungen der Datenschutzbehörde von grundsätzlicher Bedeutung für die Allgemeinheit.
Die Entscheidung ist hier abrufbar: