Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde
Europäischer Datenschutzausschuss nimmt erste Stellungnahme zu KI-Modellen an
Der Europäische Datenschutzausschuss hat in einer außerordentlichen Plenarsitzung am 17. Dezember 2024 eine Stellungnahme nach Art. 64 Abs. 2 DSGVO angenommen, die sich mit Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten iZm. KI-Modellen befasst. Die Stellungnahme wurde auf Antrag der irischen Aufsichtsbehörde erlassen.
Im Rahmen dieses Stellungnahmeverfahrens wurde auch zum ersten Mal eine öffentliche Konsultation abgehalten, in welcher interessierte Stakeholder vorab ihre diesbezüglichen Ansichten mit dem Europäischen Datenschutzausschuss teilen und diskutieren konnten.
Die Stellungnahme konzentriert sich auf ausgewählte Aspekte der Datenverarbeitung in KI-Modellen auf Grundlage von berechtigten Interessen. Die Fragen, ob ein Personenbezug besteht, ob eine unrechtmäßige Verarbeitung während der Lernphase auf nachfolgende Anwendungsphase durchschlägt und unter welchen Voraussetzungen berechtigte Interessen als Verarbeitungsgrundlage herangezogen werden können, bleiben im Ergebnis eine Einzelfallbeurteilung der zuständigen Aufsichtsbehörde und können aufgrund der schieren Anzahl an Anwendungsmöglichkeiten von KI nicht pauschal beantwortet werden.
Zu weiteren Aspekten der Verarbeitung personenbezogener Daten iZm. KI werden vom Europäischen Datenschutzausschuss Leitlinien ausgearbeitet.
Weiterführende Dokumente:
Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses zu KI-Modellen (englische Sprachfassung)
Nähere Informationen zu Datenschutz und KI sind unter FAQ zum Thema KI und Datenschutz abrufbar.