Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde

Gemeinsame Rechtsdokumentation mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee (PDK)

Seit 13. Februar 2026 werden die Entscheidungen der Datenschutzbehörde mit jenen des Parlamentarischen Datenschutzkomitees (PDK) in einer gemeinsamen Datenbank im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht.

Die neue Bezeichnung der Applikation lautet “Datenschutz-Aufsichtsbehörden“. Für eine Suche ausschließlich nach Entscheidungen der Datenschutzbehörde muss eine entsprechende Menü-Auswahl getroffen werden (Entscheidende Behörde > Datenschutzbehörde).

Inhaltlich wurde eine neue Suchkategorie für Entscheidungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geschaffen (Entscheidungsart > Bescheid IFG), eine gezielte Suche nach Entscheidungen betreffend das frühere, seit Ablauf des Jahres 2019 nicht mehr bestehende Datenverarbeitungsregister (DVR) ist nun nicht mehr möglich.

Beide Aufsichtsbehörden sind jeweils für die von ihnen veröffentlichten Entscheidungen allein verantwortlich.

In Folge des Inkrafttretens des IFG hat sich der Output der Datenschutzbehörde im RIS mehr als verdreifacht (2024: 19 Entscheidungen, 2025: 67 Entscheidungen), Tendenz weiter steigend.

Die Datenschutzbehörde dankt dem Bundeskanzleramt als Betreiber des RIS für die rasche und zuverlässige Umsetzung der notwendigen Änderungen.

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