Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde

Bekanntgabe der Evaluierungskriterien samt Erläuterungen und FAQs für die Evaluierung nach dem IFG (Berichtszeitraum 2026)

Im Rahmen der Verpflichtung der begleitenden Evaluierung der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gemäß § 15 Abs. 2 IFG wird die Datenschutzbehörde zu Jahresbeginn die Datenerhebung für den Berichtszeitraum 2026 durchführen.

Hinsichtlich der zu erhebenden Daten bzw. insbesondere deren Umfang fand im Laufe des Jahres 2026 ein reger Austausch mit den informationspflichtigen Stellen statt. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere die Fragen, welche Daten für eine aussagekräftige Evaluierung erforderlich sind und bei welchen Daten der mit der Erhebung verbundene Aufwand außer Verhältnis zum erwarteten Erkenntnisgewinn steht oder eine Erhebung in der praktischen Umsetzung für die jeweilige informationspflichtige Stelle nicht möglich ist.

Auf Grundlage dieses Austauschs hat die Datenschutzbehörde die zu erhebenden Daten einer neuerlichen Bewertung unterzogen. Die Evaluierungskriterien wurden überarbeitet und um Erläuterungen und häufig gestellte Fragen ergänzt.

Übersicht der einzumeldenden Daten »
Erläuterungen und FAQs »

IFG-Evaluierung »
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