Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde

Information zu sog. „Smart Glasses“

Der Datenschutzbehörde sind vermehrt Berichte über die Markteinführung und Nutzung sog. „Smart Glasses“ zur Kenntnis gelangt. Unter diesem Begriff werden üblicherweise computergestützte Brillen mit integrierten Kameras, Mikrofonen, Lautsprechern und/oder Displays verstanden, wobei die Funktionen zum Teil durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI-System) unterstützt werden.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dabei insbesondere zu prüfen, ob eine ausreichende Transparenz gewährleistet ist, da die Nutzung von Smart Glasses und eine damit allenfalls einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten für Dritte meist kaum wahrnehmbar ist (anders als etwa bei Mobiltelefon, Digitalkamera).

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die mittels Smart Glasses erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten abhängig von den verfügbaren und gewählten Einstellungen an die jeweiligen Hersteller bzw. weitere Dritte übermittelt werden (können), welche die an sie übermittelten personenbezogenen Daten für eigene Zwecke weiterverwenden (bspw. zum Anlernen eigener KI-Modelle oder zu Marketingzwecken).

Bei der Nutzung von Smart Glasses sind – neben der DSGVO und dem DSG – auch weitere Rechtsnormen zu beachten bzw. können andere Persönlichkeitsrechte berührt werden. Zu denken ist bspw. an das Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG), das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) sowie weitere Persönlichkeitsrechte (§ 16 ABGB).

Nähere Informationen zur Nutzung von Smart Glasses und den damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen finden Sie im Punkt „Smart Glasses“ unter:

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