Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde
Information zur Schwerpunktprüfung 2026
Die Datenschutzbehörde führt auch im Jahr 2026 Schwerpunktprüfungen durch. Die Prüfungen erfolgen in zwei Teilen:
Im ersten Teil stehen die Vorgaben zur Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO (einschließlich der Risikobewertung sowie die damit verbundenen Dokumentationspflichten nach Art. 30 und ggf. Art. 35 DSGVO) im Mittelpunkt. Die Einleitung der Verfahren gegen ausgewählte Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ist für März 2026 vorgesehen.
Der Schwerpunkt des zweiten Teils wird im Juni 2026 bekannt gegeben. Der zweite Teil wird zusätzlich mit einem Fragebogen des jährlichen Coordinated Enforcement Framework des Europäischen Datenschutzausschusses kombiniert.