Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde

Rundschreiben der DSB vom 13.08.2025 zum Informationsfreiheitsgesetz

Rundschreiben der DSB vom 13.08.2025

Bitte beachten Sie, dass entgegen den Ausführungen im Punkt B. die jeweilige Einmeldung der Daten im Folgejahr von 1. Jänner bis 28. Februar zu erfolgen hat, nicht wie im Schreiben ausgeführt bis zum 18. Februar!

Auf Grund eingegangener Rückmeldungen zum Rundschreiben vom 13. August 2025 wird die Datenschutzbehörde bis Ende September in einem ergänzenden Rundschreiben auf offene Fragestellungen sowie etwaige Änderungen des Einmeldeformulars näher eingehen.

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