Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde
Schwerpunktprüfung 2024: Datenschutzbehörde zieht positive Bilanz für den Telekomsektor
Die Datenschutzbehörde (DSB) evaluierte im Rahmen ihrer jährlichen Schwerpunktprüfung im Jahr 2024 den Telekomsektor. Insgesamt wurden 10 Unternehmen im Bereich Telekom datenschutzrechtlich überprüft.
Obwohl seitens der DSB vereinzelt Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen ausgesprochen werden mussten, zeigt sich die DSB mit der Umsetzung der DSGVO im Telekomsektor zufrieden.
„Die alljährlichen datenschutzrechtlichen Schwerpunktprüfungen sind ein bewährtes Mittel, um Besonderheiten in den jeweiligen Branchen umfassend prüfen zu können. Das heurige Ergebnis der Verfahren zeigt, dass der Telekombereich gut aufgestellt ist und die Implementierung der DSGVO in die täglichen Geschäftsprozesse der Telekommunikationsunternehmen erfolgreich vorangetrieben wurde.“, zieht Matthias Schmidl, Leiter der Datenschutzbehörde Bilanz.
Fokus der Datenschutzüberprüfung 2024: Auskunftsrecht und datenschutzrechtliche Kernpflichten
Der Fokus der Schwerpunktkontrollen 2024 der DSB lag wie jedes Jahr in der Einhaltung allgemeiner Verpflichtungen wie der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 5 DSGVO, technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Sicherheit der Datenverarbeitung, der Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer oder der Stellung des Datenschutzbeauftragten.
Dabei wurde, wie in den Jahren zuvor, das sogenannte „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) – einer jährlich stattfindenden koordinierten Prüftätigkeit europäischer Datenschutzbehörden – miteinbezogen. Das CEF hatte im Jahr 2024 das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO zum Gegenstand. Anhand eines von den europäischen Datenschutzbehörden gemeinsam erarbeiteten Fragebogens wurden sohin auch detaillierte Fragen zur Modalität der Auskunftserteilung, zum sogenannten Recht auf Kopie oder zur möglichen Einschränkung von Auskunftsanträgen an die geprüften Unternehmen gestellt. Die Pressemitteilung des Europäischen Datenschutzausschusses und der Bericht zum CEF 2024 sind hier abrufbar. Darin enthalten sind auch eine Liste an „Challenges and recommendations“.
Die DSB stellte fest, dass die geprüften Unternehmen ihren Verpflichtungen nach der DSGVO weitgehend nachgekommen sind. Lediglich in einigen Fällen wurden Empfehlungen zur Nachbesserung ausgesprochen.
Schwerpunktprüfung 2025
Auch im Jahr 2025 wird es eine Schwerpunktprüfung geben, wobei der genaue Fokusbereich noch bekannt gegeben wird. Das CEF wird im Jahr 2025 das Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO zum Gegenstand haben.