Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde

Straferkenntnis wegen mangelnder Kooperation mit der Datenschutzbehörde

Die Datenschutzbehörde hat mit Bekanntmachung vom 16.04.2025 über ein amtswegiges Prüfverfahren gegen ein in Österreich ansässiges Parkraumbewirtschaftungsunternehmen berichtet.

Zweck des Prüfverfahrens war die Überprüfung der Datenverarbeitung durch das betroffene Unternehmen, die im Rahmen der Videoüberwachung von Park- und Stellflächen erfolgte.

Im Laufe des Prüfverfahrens hat das betroffene Unternehmen nicht mit der Datenschutzbehörde zusammengearbeitet. Das Unternehmen hat Aufforderungen und Ladungen nicht befolgt.

Daher hat die Datenschutzbehörde zusätzlich zum ausgesprochenen Verbot der verfahrensgegenständlichen Datenverarbeitung durch Videokameras auf Park- und Stellflächen noch eine Geldbuße in der Höhe von EUR 16.000,- wegen mangelnder Kooperation gemäß Art. 31 iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO verhängt.

Die Entscheidung der Datenschutzbehörde kann im Rechtsinformationssystem des Bundes unter Bescheid der Datenschutzbehörde vom 03.06.2025 abgerufen werden.

Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Bekanntmachung vom 16.04.2025 »
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