Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde

Österreichische Datenschutzbehörde

Treffen der Datenschutzbehörden aus Slowenien, Österreich, Kroatien, Tschechien und Ungarn in Ljubljana zum Expert:innenaustausch

Die Datenschutzbehörden Sloweniens, Österreichs, Kroatiens, der Tschechischen Republik und Ungarns trafen sich vom 14. bis 16. September 2026 in Ljubljana (Slowenien) zum jährlichen Expert:innenaustausch.

Gastgeber der Sitzung war die Informationskommissarin Sloweniens, Dr. Jelena Virant Burnik. Während des hochrangigen Treffens tauschten sich die Behörden beim Empfang mit der slowenischen Staatspräsidentin Dr. Nataša Pirc Musar über die aktuellen Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes aus.

Die Datenschutzbehörden haben während des Treffens eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, in der sie auf Herausforderungen hinweisen, denen sie in Bezug auf ihre Ressourcen, die steigende Zahl von Beschwerden und die Komplexität der von ihnen zu behandelnden Fälle gegenüberstehen. Sie bekräftigten, dass Änderungen des mit dem digitalen Omnibus vorgelegten Rechtsrahmens nicht das Konzept der „personenbezogenen Daten“ betreffen sollten. Im Mittelpunkt der Diskussion mit der Präsidentin der Slowenischen Republik standen der Einsatz von KI-Modellen und die Bedeutung der Wahrung der Rechte von Kindern im digitalen Umfeld.

Gemeinsame Erklärung

Vom 14. bis 16. September 2026 trafen sich die Datenschutzbehörden Sloweniens, Österreichs, Kroatiens, der Tschechischen Republik und Ungarns in Ljubljana (Slowenien) zu ihrem jährlichen Expert:innenaustausch. Die Datenschutzbehörden teilten Erfahrungen aus ihrem Umgang mit begrenzten Ressourcen, die ihnen im Hinblick auf die personelle Ausstattung zur Bewältigung der gestiegenen Arbeitsbelastung und ihrer zunehmenden Komplexität zur Verfügung stehen. Im Zusammenhang mit vielen neuen Kompetenzen, die den Datenschutzbehörden durch das digitale Regelwerk und insbesondere die KI-Verordnung der Europäischen Union übertragen werden, ist vor allem ein Bedarf an zusätzlichem IT-Know-how gegeben. Demgegenüber stellen die finanziellen Ressourcen, die zu diesem Zweck eingesetzt werden können, eine Herausforderung dar.

Die Datenschutzbehörden haben sich daher verpflichtet, ihre Zusammenarbeit im Rahmen der effizienten Durchsetzung zu verstärken, indem die Einrichtung einer gemeinsamen Plattform für den Austausch von IT-Expert:innen auf EU-Ebene vorgeschlagen wurde. Eine solche Plattform würde den Austausch von IT-Expert:innen, die bei einer Datenschutzbehörde beschäftigt sind, erleichtern und eine Datenschutzbehörde, die zusätzliches IT-Know-how benötigt, wäre dadurch in der Lage, mit IT-Expert:innen aus Datenschutzbehörden in anderen Mitgliedstaaten auf einer vertraglichen Basis zusammenzuarbeiten. Auf diese Weise kann das vorhandene technische Wissen gebündelt werden, um eine wirksamere Anwendung der Datenschutzvorschriften zu ermöglichen.

Die Bewältigung der steigenden Zahl von Beschwerden, einschließlich solcher die KI-generiert sind, stellt eine große Herausforderung für die Datenschutzbehörden dar. Sie fordern die Gesetzgeber daher auf, Ansätze zu erwägen, die zu einer rascheren Erledigung von Beschwerden beitragen würden. Dies könnte eine Straffung der verwaltungsrechtlichen Verfahrensvorschriften umfassen, welche sinnvolle Möglichkeiten zur Gewährleistung einer wirksameren Durchsetzung ermöglichen würde.

In Bezug auf die im digitalen Omnibus vorgeschlagenen Änderungen bekräftigen die Datenschutzbehörden nachdrücklich, dass Änderungen an der Definition des Begriffs „personenbezogene Daten“ nicht durch ein Omnibus-Rechtsinstrument eingeführt werden sollten. Jede Einschränkung in der Definition des Begriffs „personenbezogene Daten“ könnte den Schutz natürlicher Personen im EWR erheblich verringern und würde nicht zur Rechtssicherheit beitragen. Die Datenschutzbehörden unterstützen die Bemühungen zur Vereinfachung, z. B. in Bezug auf die Meldung von Datenschutzverletzungen, bekräftigen aber, dass Änderungen, die zu weniger Rechtsklarheit und mehr Aufwand für die für die Verarbeitung Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter führen, vermieden werden sollten.

Die Datenschutzbehörden bekräftigten am Ende des Treffens ihre Bemühungen zur Stärkung ihrer regionalen Zusammenarbeit und zur Fortführung des Experten:innenaustausches. Dahingehend wurde vereinbart, dass das nächste Treffen im Jahr 2027 von der österreichischen Datenschutzbehörde in Wien ausgerichtet wird.

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