ETIAS
Bei ETIAS handelt es sich um ein elektronisches System für Reisegenehmigungen. Eine Genehmigung über ETIAS wird Einreisevoraussetzung für Reisende aus bestimmten Ländern sein. Das Verfahren betrifft konkret Drittstaatsangehörige, die in europäische Länder einreisen wollen und von der Visumspflicht befreit sind.
Gemäß Art. 17 der ETIAS-Verordnung werden die vom Antragssteller selbst eingegebenen Daten, wie etwa Ausweisdaten (Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer), Kontaktdaten oder Angaben zur Bildung und Beruf verarbeitet.
ETIAS besteht u.a. aus einem Zentralsystem, einer einheitlichen nationalen Schnittstelle und einer Kommunikationsinfrastruktur zwischen dem Zentralsystem und den Mitgliedstaaten. Bei der Bearbeitung eines Datensatzes werden andere europäische Informationssysteme (wie etwa das Schengener Informationssystem (SIS)) geprüft, ob Gründe gegen eine Einreise bestehen.
Die nationale Datenschutzbehörde überwacht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der vorliegenden Verordnung durch den betreffenden Mitgliedstaat, einschließlich der Übermittlung an das ETIAS und vom ETIAS. Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA, Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Verbindung mit ETIAS zuständig.
ETIAS Verordnung (EU) 2018/1240 »
ETIAS - Betroffene Länder »
Information zu ETIAS des BMI »