Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde

Information der Datenschutzbehörde zu einer Entscheidung betreffend Wetterkameras

Die Datenschutzbehörde hat in einer rezenten Entscheidung zu einer Wetterkamera in Zwettl ausgesprochen, dass durch deren Betrieb eine Verletzung im Grundrecht auf Datenschutz eines Hausbesitzers vorliegt. Es handelt sich dabei um eine Einzelfallentscheidung.

Die Aufzeichnungen der Wetterkamera konnten über das Internet von jedermann angesehen werden. Die Wetterkamera war auf einem Dach montiert und bot einen Überblick über die Stadt.

Beschwert hat sich der Besitzer eines Hauses, welches auf den Bildaufnahmen gut ersichtlich ist.

Der Betreiber der Wetterkamera argumentierte, dass die Aufzeichnungen touristischen Zwecken dienen, damit man sich über das Wetter informieren könne.

Dem gegenüber steht u.a. das Interesse des Hausbesitzers, dass nicht für jedermann über das Internet An- und Abwesenheiten ersichtlich sind.

Ausschlaggebend für die (Einzelfall-)Entscheidung der Datenschutzbehörde war, dass dieser Zweck auch ohne die (weltweit abrufbare) Aufnahme des Hauses erreicht werden kann.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Allgemeine Informationen zu Kameraaufnahmen stellt die Datenschutzbehörde unter Foto & Video bereit.

Foto & Video
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